Ratgeber · Bauherren
Schlussrechnung am Bau prüfen: Fristen, Ablauf und typische Fehler
Mit der Schlussrechnung wird abgerechnet, was tatsächlich gebaut wurde: Mengen nach Aufmaß, Preise aus dem Vertrag und nur freigegebene Nachträge. Nach ÖNORM B 2110 haben Sie für die Prüfung drei Monate Zeit. Nutzen Sie diese Zeit, denn nach der Schlusszahlung lässt sich kaum mehr etwas korrigieren.
Die Schlussrechnung ist die letzte Gelegenheit, Fehler aus der ganzen Bauzeit zu finden: doppelt verrechnete Leistungen, Mengen ohne Nachweis oder Nachträge, die nie freigegeben wurden. Die folgenden Fristen gelten, wenn die ÖNORM B 2110 vereinbart ist. Ihr Vertrag kann andere Fristen enthalten.
Die Fristen nach ÖNORM B 2110
| Was | Frist |
|---|---|
| Vorlage der Schlussrechnung | spätestens 2 Monate nach Fertigstellung der Leistung |
| Fälligkeit von Abschlagsrechnungen | 30 Tage nach Eingang |
| Fälligkeit der Schlussrechnung | 3 Monate nach Eingang |
| Schlussrechnung, die Sie weder prüfen noch berichtigen können | binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurückstellen |
| Vorbehalt der Firma gegen die Schlusszahlung | schriftlich und begründet binnen 3 Monaten nach Erhalt der Zahlung |
Ist die ÖNORM nicht vereinbart, gilt das ABGB: Das Entgelt ist grundsätzlich erst nach Vollendung des Werks fällig. Feste Prüffristen gibt es dort nicht, vereinbaren Sie sie deshalb im Vertrag.
Der Vorbehalt ist der Grund, warum die Schlusszahlung so wichtig ist: Erhebt die Firma binnen drei Monaten keinen begründeten Vorbehalt und steht keiner schon in der Rechnung, kann sie später nichts mehr nachfordern. Das gilt aber nur, wenn Sie Kürzungen schriftlich und nachvollziehbar begründet haben. Umgekehrt sollten auch Sie vor der Zahlung alles geprüft haben.
So prüfen Sie die Schlussrechnung
- Grundlagen sammeln: Vertrag, Leistungsverzeichnis, freigegebene Nachträge, Aufmaßblätter, bestätigte Regieberichte, Abschlagsrechnungen und Zahlungen.
- Mengen: Jede Menge braucht einen Nachweis, am besten ein gemeinsames Aufmaß oder eine nachvollziehbare Ermittlung aus dem Plan nach den Abrechnungsregeln des Vertrags.
- Preise: Die Einheitspreise müssen den Vertragspreisen entsprechen. Neue Preise gibt es nur über freigegebene Nachträge.
- Nachträge und Regie: Nur schriftlich freigegebene Nachträge und bestätigte Regiestunden sind abrechenbar.
- Preisgleitung: Nur wenn veränderliche Preise vereinbart sind, nach der vereinbarten Methode, etwa nach ÖNORM B 2111.
- Abzüge: Abschlagszahlungen, vereinbarte Nachlässe, Skonto, Umlagen und der Haftrücklass müssen richtig abgezogen sein.
- Rechnerische Prüfung: Summen, Übertragungen, Umsatzsteuer.
Typische Fehler aus unserer Praxis
- Leistungen, die in einer Pauschale oder in den Vorbemerkungen schon enthalten sind, werden zusätzlich verrechnet
- Mengen werden aus dem Angebot übernommen statt nach tatsächlicher Ausführung abgerechnet
- Entfallene Leistungen fehlen als Abzug, während Mehrleistungen voll verrechnet werden
- Regiestunden ohne Bestätigung oder für Arbeiten, die im Leistungsverzeichnis stehen
- Nachträge mit Preisen, die nicht aus den Vertragspreisen abgeleitet sind
- Abschlagszahlungen oder Rücklässe nicht oder falsch abgezogen
Haftrücklass und Umsatzsteuer
Üblich ist, nach der Schlussrechnung einen Haftrücklass einzubehalten oder dafür eine Bankgarantie zu verlangen. Er sichert Ihre Ansprüche aus der Gewährleistung. Höhe und Dauer stehen im Vertrag. Achten Sie darauf, dass eine Garantie nicht vor dem Ende der Gewährleistungsfrist abläuft.
Bei der Umsatzsteuer gilt: Sind Sie als Unternehmen selbst mit der Bauleistung beauftragt, etwa als Generalunternehmer oder Bauträger, oder erbringen Sie üblicherweise selbst Bauleistungen, geht die Steuerschuld auf Sie über (Reverse Charge). Private Bauherren und die meisten Eigentümergemeinschaften erhalten eine Rechnung mit Umsatzsteuer.
calcuneer Abrechnung
Wir prüfen Schlussrechnungen, Aufmaß und Nachträge gegen Vertrag und Leistungsverzeichnis und begleiten die Klärung mit der Firma. Für ausführende Firmen erstellen wir Aufmaß und Abrechnung, nie aber in Projekten, in denen wir den Bauherrn vertreten.
Weitere Ratgeber
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Schritte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Quellen: ÖNORM B 2110:2023 (Sekundärquellen: Linde Verlag, Wolf Theiss, SOLID 04/2025), ABGB § 1170 (RIS), OGH 4 Ob 129/19b und 1 Ob 88/25k, UStG § 19 Abs 1a.
Häufige Fragen
Was uns dazu oft gefragt wird
Muss ich eine Schlussrechnung bezahlen, die ich nicht prüfen kann?
Eine Schlussrechnung, die Sie weder prüfen noch berichtigen können, stellen Sie nach ÖNORM B 2110 binnen 30 Tagen zur Verbesserung zurück, mit konkreter Begründung, was fehlt. Das ist aber kein Mittel, um die Zahlung beliebig hinauszuschieben.
Was ist ein gemeinsames Aufmaß?
Firma und Bauherr messen die ausgeführten Leistungen gemeinsam und unterschreiben das Ergebnis. Das spart später Streit, besonders bei Leistungen, die danach verdeckt werden.
Wie lange dauert eine Prüfung durch calcuneer?
Das hängt vom Umfang und von der Qualität der Unterlagen ab. Sie erhalten vorab ein Angebot mit Umfang und Termin, damit die vertragliche Prüffrist eingehalten wird.
Die Schlussrechnung ist da?
DI (FH) Vladimir Curkić, Geschäftsführer · +43 664 926 87 50 · office@calcuneer.com