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Ratgeber · Hausverwaltungen und Eigentümer

Thermische Sanierung in Wien: Förderungen und Kosten für Mehrparteienhäuser

Für Mehrparteienhäuser in Wien ist die Sanierungsförderung der Stadt über den wohnfonds_wien 2026 die wichtigste Quelle: ein nicht rückzahlbarer Zuschuss je m² Nutzfläche, der mit der Qualität der Sanierung steigt. Die Bundesförderungen sind für 2026 ausgeschöpft. Wichtig ist die Reihenfolge: erst Antrag und Bewertung durch den wohnfonds_wien, dann Baubeginn.

Fassade, Fenster, Dach und Heizung entscheiden über Betriebskosten und Wert eines Hauses. Ob sich eine thermische Sanierung rechnet, hängt stark von der Förderung ab. Die Lage hat sich 2026 deutlich verändert. Hier der Stand Anfang Oktober 2026.

Auf einen Blick

  1. Sanierungskonzept erstellen lassen, gefördert bis 5.000 € je Haus
  2. Maßnahmen und Kosten festlegen, Beschluss der Eigentümer
  3. Förderantrag beim wohnfonds_wien stellen und dessen Bewertung abwarten
  4. Ausschreiben und vergeben
  5. Bauen, abrechnen, Förderung abrufen

Welche Förderungen 2026 noch offen sind

Förderlage für thermische Sanierungen, Stand 01.10.2026
FörderungFür wenStand Oktober 2026
Wien: Sanierungsförderung über den wohnfonds_wien (thermisch-energetische Sanierung, Dekarbonisierung)Häuser ab 3 Wohnungen, mindestens 50 % Wohnnutzung, Baubewilligung mindestens 20 Jahre altoffen
Wien: SanierungskonzeptEigentümer, Gemeinschaften, Hausverwaltungenoffen, bis 5.000 € je Haus
Bund: SanierungsbonusEin- und Mehrparteienhäuserseit 02.02.2026 keine neuen Anträge
Bund: KesseltauschHeizungstauschBudget seit Juli 2026 ausgeschöpft
Niederösterreich: Wohnbauförderung SanierungEigenheime und Wohnhäuser in NÖoffen, für Eigenheime als Annuitätenzuschuss

Für 2027 hat der Bund rund 360 Mio. € für Sanierung und Heizungstausch angekündigt. Die Richtlinien standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Planen Sie deshalb nicht mit Bundesgeld, solange es nicht zugesagt ist.

So hoch ist der Zuschuss in Wien

Die Stadt Wien fördert thermisch-energetische Sanierungen mit einem Zuschuss je m² Nutzfläche. Je besser der erreichte Wärmeschutz, desto höher die Stufe. Zusätzlich ist der Zuschuss mit einem Anteil an den förderbaren Gesamtbaukosten gedeckelt. Gefördert wird nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Zuschüsse nach § 6 Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024
StufeZuschuss je m² Nutzfläche der Wohnungen und Geschäftsräumehöchstens
Einzelbauteil oder Stufe 035 €15 % der Kosten
Stufe 180 €25 % der Kosten
Stufe 2120 €30 % der Kosten
Stufe 3160 €35 % der Kosten
Stufe 4200 €40 % der Kosten

Eine zirkuläre, nachhaltige Sanierung der Gebäudehülle im Sinne der Verordnung hebt das Projekt um eine Stufe an, ausgenommen Einzelbauteilsanierungen. Welche Stufe Ihr Haus erreicht, hängt vom Heizwärmebedarf nach der Sanierung ab und zeigt sich im Sanierungskonzept. Die Grenzwerte wurden mit der Novelle vom September 2026 angepasst.

Für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung gibt es eine eigene Förderung: 50 € je m² Nutzfläche, 80 € bei Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme, Werden auch die Wohnungen an das zentrale System angeschlossen, kommen 4.000 € je angeschlossener Wohnung dazu, außerdem Zuschläge etwa für den hydraulischen Abgleich oder den Rückbau der Gasleitungen. Gedeckelt ist sie mit 35 % der Kosten.

Ein Rechenbeispiel

Ein Wiener Zinshaus mit 1.000 m² Nutzfläche wird thermisch saniert: Fassadendämmung, neue Fenster, Dämmung der obersten Geschoßdecke. Die förderbaren Kosten betragen angenommen 450.000 € netto, das Konzept zeigt Stufe 2.

Beispielrechnung mit angenommenen Werten
RechenschrittBetrag
Zuschuss nach Fläche: 1.000 m² × 120 €120.000 €
Deckel: 30 % von 450.000 €135.000 €
Zuschuss, der niedrigere Wert120.000 €
Eigenanteil der Eigentümer330.000 €, das sind 330 € je m²

Das Beispiel rechnet netto, also mit Vorsteuerabzug, wie bei einem vermieteten Zinshaus. Ohne Vorsteuerabzug zählen die Bruttokosten von 540.000 € als förderbar. Der Zuschuss bleibt bei 120.000 €, der Eigenanteil steigt auf 420.000 €.

Würde dieselbe Sanierung nur Stufe 1 erreichen, gäbe es 80.000 €. Der Sprung um eine Stufe ist hier also 40.000 € wert. Deshalb lohnt es sich, im Konzept auch die nächstbessere Variante durchzurechnen.

Was eine thermische Sanierung kostet

Die Kosten hängen stark vom Haus ab: Gliederung der Fassade, Zustand des Putzes, Zahl und Größe der Fenster, Gerüst, Denkmalschutz. Verlässlich ist deshalb nur eine Kostenschätzung für Ihr Gebäude. Eine Orientierung: Die Dämmung der obersten Geschoßdecke, oft die günstigste Maßnahme mit großer Wirkung, liegt laut Energie- und Umweltagentur NÖ bei rund 30 bis 90 € je m².

Die Reihenfolge entscheidet

  1. Konzept: Welche Maßnahmen, welche Stufe, welche Kosten? Das geförderte Sanierungskonzept beantwortet das.
  2. Beschluss: Die Eigentümer entscheiden mit Zahlen statt mit Schätzungen.
  3. Antrag: Beim wohnfonds_wien, unbedingt vor Baubeginn. Gebaut wird erst nach dessen Bewertung der Maßnahmen. Für Einzelverbesserungen unter 400.000 € Baukosten gibt es ein Expressverfahren.
  4. Ausschreibung: Mit einem Leistungsverzeichnis, das den Anforderungen der Förderung entspricht.
  5. Ausführung und Abrechnung: Rechnungen und Nachweise so führen, dass die Förderabrechnung ohne Nacharbeit gelingt.

Wichtig: Wer bei der Wiener Sanierungsförderung vor der Bewertung durch den wohnfonds_wien zu bauen beginnt, riskiert die ganze Förderung. Andere Förderungen haben andere Regeln, prüfen Sie jede einzeln. In Niederösterreich etwa darf bei der Wohnungssanierung erst nach Annahme der Zusicherung begonnen werden.

calcuneer Förder-Check, kostenlos

Sie nennen uns das Objekt, binnen zehn Arbeitstagen erhalten Sie eine Seite mit den passenden Förderschienen, einer groben, unverbindlichen Kosten- und Förderbandbreite und den nächsten Schritten. Danach begleiten wir auf Wunsch die ganze Sanierung mit Zielkosten und, je nach Stufe, mit Haftung über unser Honorar.

Förder-Check anfordern

Stand: Oktober 2026. Alle Beträge sind Orientierungswerte, netto und ohne Gewähr, keine Kostenschätzung nach ÖNORM B 1801-1. Quellen: Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 §§ 6, 7 idF LGBl. Nr. 34/2026 (RIS), wohnfonds_wien (Sanierungsförderung), wohnfonds_wien Förderungsvoraussetzungen (Stand 12/2025), BMLUK und oesterreich.gv.at (Sanierungsbonus, Kesseltausch), Land Niederösterreich (Wohnbauförderung Sanierung), Energie- und Umweltagentur NÖ (06/2025).

Häufige Fragen

Was uns dazu oft gefragt wird

Muss der Förderantrag vor dem Baubeginn gestellt werden?

Bei der Sanierungsförderung der Stadt Wien über den wohnfonds_wien ja, und mehr noch: Begonnen werden darf erst, wenn der wohnfonds_wien die Maßnahmen bewertet hat. Für Maßnahmen innerhalb von Wohnungen und den Umstieg auf alternative Energiesysteme gibt es Ausnahmen. Beim Sanierungskonzept ist es umgekehrt, hier wird erst nach Fertigstellung und Bezahlung angesucht.

Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für die thermische Sanierung?

Für den Sanierungsbonus werden seit 2. Februar 2026 keine neuen Anträge angenommen, das Budget für den Kesseltausch ist seit Juli 2026 ausgeschöpft. Für 2027 ist eine neue Förderung angekündigt, die Details stehen noch aus.

Lassen sich Förderungen kombinieren?

Teilweise. Die thermische Sanierung und der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung werden in Wien getrennt gefördert. Welche Kombination für Ihr Haus möglich ist, zeigt der Förder-Check.

Ihr Haus soll thermisch saniert werden?

DI (FH) Vladimir Curkić, Geschäftsführer · +43 664 926 87 50 · office@calcuneer.com

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