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Ratgeber · Investoren und Banken

Unfertiges Bauprojekt kaufen: Versteigerung, Insolvenz und Restkosten

Ein unfertiges Bauprojekt kaufen Sie in Österreich meist auf einem von zwei Wegen: in einer gerichtlichen Versteigerung oder aus einer Insolvenzmasse. In beiden Fällen gibt es kaum Gewährleistung. Ob der Kauf ein gutes Geschäft ist, entscheidet deshalb nicht der Kaufpreis allein, sondern Kaufpreis plus Restkosten bis zur Fertigstellung.

Seit 2023 stehen in Österreich wieder mehr Bauprojekte still, weil Bauträger oder Baufirmen ausgefallen sind. Für Investoren, Bauträger und Banken entstehen dadurch Chancen. Wer aber nur auf den Preis je m² schaut, übersieht oft, was die Fertigstellung kostet.

Auf einen Blick

  1. Edikt oder Verkaufsangebot und Unterlagen sichten
  2. Besichtigung nutzen, mit Fachleuten
  3. Rechtslage prüfen: Grundbuch, Lasten, Mietverträge, Baubewilligung
  4. Bautenstand und Restkosten ermitteln lassen
  5. Finanzierung und Vadium vorbereiten
  6. Höchstgebot festlegen, mit Reserve

Weg 1: Die Zwangsversteigerung

Bei einer Zwangsversteigerung verkauft das Bezirksgericht die Liegenschaft auf Antrag eines Gläubigers. Alle Termine stehen in der Ediktsdatei der Justiz, mit Schätzwert, Kurzgutachten und Besichtigungstermin. Das vollständige Gutachten ist meist angefügt, bei großem Umfang beim Gericht einsehbar.

Ablauf einer Zwangsversteigerung nach der Exekutionsordnung
SchrittWas gilt
SchätzungEin Sachverständiger ermittelt den Schätzwert.
BekanntmachungDas Edikt erscheint in der Ediktsdatei, in der Regel einige Wochen vor dem Termin.
BesichtigungInteressenten haben Gelegenheit zur Besichtigung, meist an einem festen Termin.
VadiumSicherheitsleistung von 10 % des Schätzwerts, mindestens 1.000 €, ausschließlich als Sparbuch. Der Meistbietende erlegt es vor dem Zuschlag, bringen Sie es also zum Termin mit.
Geringstes GebotDie Hälfte des Schätzwerts.
Zuschlag und ÜberbotIm Termin an den Meistbietenden. Liegt das Meistbot unter drei Vierteln des Schätzwerts, kann binnen 14 Tagen ein Überbot von mindestens einem Viertel mehr gelegt werden. Bis dahin ist der Zuschlag nicht sicher.
ZahlungDas Meistbot ist binnen zwei Monaten nach Rechtskraft des Zuschlags zu bezahlen. Wird es nicht binnen 14 Tagen nach dem Zuschlag erlegt, ist es ab dem Zuschlag mit 4 % zu verzinsen.

Wichtig: Für die Angaben im Edikt und im Gutachten gibt es keine Gewährleistung. Bestimmte Lasten wie Dienstbarkeiten und auch Mietverhältnisse können bestehen bleiben. Edikt und Versteigerungsbedingungen regeln das im Detail. Lesen Sie sie vollständig.

Weg 2: Der Verkauf aus der Insolvenzmasse

Ist der Eigentümer insolvent, verkauft der Masseverwalter. Meist geschieht das freihändig an den Bestbieter. Für den Verkauf einer Liegenschaft braucht er die Zustimmung des Gläubigerausschusses und die Genehmigung des Gerichts. Das Angebot wird vorher mindestens 14 Tage in der Ediktsdatei bekannt gemacht. In dieser Zeit kann ein Dritter Ihr Angebot überbieten, und eine Bank mit Pfandrecht kann dem freihändigen Verkauf widersprechen.

Auch hier wird in der Regel ohne Gewährleistung verkauft. Dafür sind Verhandlungen über Kaufpreis und Bedingungen möglich, und Sie erhalten oft mehr Unterlagen als bei einer Versteigerung, etwa Pläne, Verträge und Bescheide.

Die Risiken bei unfertigen Bauten

  • Baubewilligung: In Wien erlischt sie in der Regel, wenn nicht binnen vier Jahren ab Rechtskraft mit dem Bau begonnen oder binnen vier Jahren ab Baubeginn fertiggestellt wird. Verlängert werden kann nur die Frist für die Fertigstellung, und nur in begründeten Ausnahmefällen. Ist die Bewilligung erloschen, braucht es eine neue nach aktueller Rechtslage.
  • Benützung: Bewohnt oder genutzt werden darf erst nach einer vollständigen Fertigstellungsanzeige.
  • Bautenstand: Was gebaut ist, ist nicht automatisch richtig gebaut. Mängel, fehlende Nachweise und Witterungsschäden an offenen Bauteilen erhöhen die Restkosten.
  • Unterlagen: Fehlende Pläne, Prüfprotokolle oder Statik machen Nachweise teuer.
  • Käufer aus dem Bauträgerverkauf: Haben Wohnungskäufer schon bezahlt, sind ihre Rechte zu klären, bevor Sie kaufen.
  • Kosten seit dem Stillstand: Die Baupreise sind laut Statistik Austria auch 2026 weiter gestiegen. Alte Angebote und Kalkulationen stimmen nicht mehr.

So rechnen Sie richtig

  1. Restkosten ermitteln: Bautenstand vor Ort erheben, fehlende Leistungen nach Gewerken bewerten, Mängel und Schutzmaßnahmen einrechnen.
  2. Nebenkosten: Grunderwerbsteuer, Eintragung, Planung, Bauherrenvertretung, Finanzierung, Leerstand bis zur Fertigstellung. Hat der bisherige Eigentümer zur Umsatzsteuer optiert, können 20 % Umsatzsteuer dazukommen. Ob Sie diese als Vorsteuer abziehen können, klärt Ihr Steuerberater.
  3. Reserve: Bei unfertigen Bauten deutlich höher als im Neubau. Unbekannte Bauteile sind das größte Risiko.
  4. Zielwert: Verkaufserlös oder Wert nach Fertigstellung, gerechnet von einem Sachverständigen.
  5. Höchstgebot: Zielwert minus Restkosten, Nebenkosten, Reserve und Ihr Gewinn. Darüber bieten Sie nicht.

calcuneer Projekt-Check

Begehung, Sichtung der Unterlagen und ein Bericht mit der Zahl bis zur Fertigstellung, binnen 5 Werktagen nach Begehung und Unterlagen. Zum Fixpreis. Den Verkehrswert ermittelt ein zertifizierter Sachverständiger aus unserem Netzwerk, wir liefern ihm die Kostenbasis zu. Auf Wunsch übernehmen wir danach die Projektsteuerung bis zur Fertigstellung.

Projekt-Check anfragen

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Schritte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Quellen: Exekutionsordnung (RIS), Insolvenzordnung §§ 117, 120 (RIS), UStG § 19 Abs 1b, Wiener Bauordnung §§ 74, 128 (RIS), Ediktsdatei der Justiz.

Häufige Fragen

Was uns dazu oft gefragt wird

Kann ich ein Objekt vor der Versteigerung besichtigen?

In der Regel ja. Der Besichtigungstermin steht im Edikt. Nehmen Sie Fachleute mit, denn nach dem Zuschlag gibt es keine Gewährleistung.

Was ist das Vadium?

Eine Sicherheitsleistung von 10 % des Schätzwerts, mindestens 1.000 €, ausschließlich als Sparbuch. Erlegen muss sie der Meistbietende vor dem Zuschlag. Wer mitbieten will, bringt das Sparbuch deshalb zum Termin mit.

Wie schnell kann ich die Restkosten erfahren?

Mit dem Projekt-Check erhalten Sie die Zahl binnen 5 Werktagen nach Begehung und Unterlagen. Planen Sie die Begehung früh ein, besonders wenn ein Versteigerungstermin feststeht.

Sie prüfen den Kauf eines unfertigen Projekts?

DI (FH) Vladimir Curkić, Geschäftsführer · +43 664 926 87 50 · office@calcuneer.com

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